Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Betriebes „Radurlaub-Conil“

 

 

Im Falle einer Buchung gelten zwischen Ihnen (im Folgenden Kunden) und dem Betrieb „Radurlaub-Conil“ (im Folgenden R-C) folgende Bestimmungen als vereinbart, die genau durchzulesen wir bitten:

 

1. Rechtsgrundlagen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt zwischen dem Kunden und R-C zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gem. §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

2. Abschluss des Reisevertrages

R-C bietet mit seinem Internetauftritt auf der Website dem Kunden das Gesamtpaket bzw. Radpaket an. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) werden vom Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und bietet der Kunde R-C den Abschluss des Reisevertrages an. Die Buchung erfolgt schriftlich. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung zustande. Bei Buchungen von Flügen, Transfers, Hotelübernachtungen und Rädern vermittelt R-C einen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungsträger (externe Reiseunternehmen, Wohnungsvermittlung, Radverleih). Insofern haftet R-C nur für die ordnungsgemäße Buchungsdurchführung, nicht dagegen für die vertragsgemäßen Leistungen der anderen Leistungsträger.

3. Bezahlung

Mit Buchungsbestätigung durch R-C werden 25 % des mitgeteilten Gesamtreisepreises (Radpaket, Flug, Transfer, Hotelübernachtung/Frühstück) auf das Konto der ING-DiBa, Nr. 5402340300, BLZ 50010517, fällig. Die Restsumme ist sechs Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

4. Preise / Leistungen

Es gelten die mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Preise. Änderungen gegenüber der Buchung aufgrund Ab- bzw. Zuschläge der verschiedenen Abflughäfen oder Abweichungen  aufgrund der Rechnung des Reisebüros um mindestens 10 % auf den Einzelpreis sind zulässig. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. auf dem Prospekt von R-C.

5. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. der Radrouten) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und dem Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Aus witterungsbedingten Gründen kann der Reiseveranstalter vor Ort ein Ersatzprogramm anbieten. Bei Schlechtwetter am Urlaubsort ist eine Rückerstattung des Reisepreises nicht möglich.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber R-C vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber R-C unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. In diesem Fall hat R-C keinen Anspruch mehr auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann R-C, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesamtreisepreis verlangen.

R-C hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtreisepreis (Radpaket und Hotelbuchungen) pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Bei Eingang der Stornierung:

ab dem  35. Tag vor Reiseantritt in Höhe von 80 % des Gesamtreisepreises,

zum Tag des Reiseantritts oder bei

Nichtantritt der Reise in Höhe 90 % des Gesamtreisepreises.

R-C bleibt es vorbehalten, einen konkreten bezifferten höheren Schaden unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen zu beanspruchen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

R-C kann den Vertrag bezüglich des Radpakets ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der sofortige Abbruch der Radtouren gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Touren hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. den strikten Anweisungen des Gruppenleiters nicht folgt. Kündigt  R-C aus diesen Gründen, so behält R-C den Anspruch auf den gesamten Tourenpreis. R-C muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, R-C einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet,  seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist bemüht, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reiseteilnehmers. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den gesundheitlichen Anforderungen der Radtouren gewachsen zu sein. Die Angaben auf der Website zu körperlichen Anforderungen bei den Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch die Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.Auch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10. Haftung

Die vertragliche Haftung von R-C für Schäden, die nicht Körperschäden sind,  ist auf den dreifachen Radführungspreis beschränkt,

  1. a)soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 

  2. b)soweit R-C für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden des Reiseveranstalters verantwortlich ist. 

Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

R-C haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Flüge, Transfer, Hotelübernachtungen, Radverleih, Wohnungsvermittlung, Mietwagen, Reit-, Surf- und Sprachkurse). Es gelten die Geschäftsbedingungen und Gerichtsstände dieser Leistungsträger.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Tour geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber R-C unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa- und gesundheitliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin. Der Kunde hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten. Insofern gelten die Bestimmungen in dem Absatz „Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten“ entsprechend.

13. Versicherungen

Jeder Kunde sollte im Besitz eines umfassenden Versicherungsschutzes sein. Hierzu zählen insbesondere Unfall-, private Haftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung, durch die der Kunde bei Rücktritt aus wichtigem Grund gegen die im Absatz „Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten“  genannten Kosten geschützt sind. Wichtige Gründe sind: Tod, schwerer Unfall, schwere Erkrankung des Versicherten selbst, seines Ehegatten, seiner Kinder. Besonders empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport.

14. Risiko

Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung, eine Reise auszuwählen, die ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen Fähigkeiten entspricht. R-C macht Sie darauf aufmerksam, dass Sportreisen, insbesondere Radtouren, mit erhöhtem Risiko verbunden sind (Unfälle, die zu Verletzungen führen können.). Da R-C keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten bei dieser Sportart hat, lehnt R-C jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer nehmen an diesen Touren auf eigene Gefahr teil und tragen selbst die Verantwortung für Unfall oder Schaden an sich oder  Dritte.

15. Sonstiges

Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

16. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und R-C findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen R-C im Ausland für die Haftung von R-C dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Gerichtsstand

Der Kunde kann R-C nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von R-C gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen von Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gegen R-C wird als Gerichtsstand der Sitz von R-C vereinbart.

18. Veranstalter

Die auf der Website veröffentlichten Radtouren werden von dem Betrieb „Radurlaub-Conil“ veranstaltet.

Betriebsinhaber: Bernd Rabe

Anschrift:           Schneiderkamp 17

              24107 Kiel

Stand: 01.08.2012